Austrittsgesuch
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Ich möchte hiermit meinen Austritt aus dem Sportclub Huttwil bekanntgeben.
Auszug aus den Statuten:
Austritte und Übertritte können grundsätzlich nur auf Ende der Saison (31. Juli) erfolgen und sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Begründete Ausnahmen werden vom Vorstand endgültig entschieden.
Jeder Austretende schuldet dem Verein für das laufende Vereinsjahr den Jahresbeitrag sowie allfällige weitere Verpflichtungen. Bei besonderen Verhältnissen kann die Schuld vom Vorstand erlassen werden. Eine Austrittsgebühr darf nicht erhoben werden.